Steuern und Abgaben


§ 137 BewG Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz

Nicht zum Betriebsvermögen gehören folgende Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz:
1.
das Sonderverlustkonto,
2.
das Kapitalentwertungskonto und
3.
das Beteiligungsentwertungskonto.